1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Angebote der hema electronic GmbH, im folgenden „hema“ genannt. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird widersprochen.
2. Angebot
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich hema Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. hema ist verpflichtet, die vom Abnehmer als vertraulich bezeichneten Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Soweit hema ein Angebot mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme fertigt, ist dieses maßgeblich, sofern keine Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der hema.
4. Preise
Soweit keine besondere, vorrangige Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese EXW Aalen (Incoterms® 2020), jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug auf ein auf der Rechnung angegebenes Konto der hema zu leisten und zwar binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Reparaturen ist die Zahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Neukunden wird die Ware ausschließlich gegen Vorauskasse oder per Nachnahme geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von hema bestrittener Gegenansprüche des Abnehmers ist nicht statthaft.
5. Lieferzeit
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
b) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Abnehmer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Beistellteile, Muster u. ä.
c) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist oder die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist das Werk verlassen hat.
d) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen und bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Willens der hema liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei den Vorlieferern eintreten.
e) Diese Umstände sind von hema auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende wird hema in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen.
f) Wird der Versand auf Wunsch des Abnehmers verzögert, werden ihm beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft bei Lagerung im Werk der hema Lagerkosten berechnet, mindestens in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages/Monat. hema ist berechtigt, nach Fristsetzung mit fruchtlosem Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen und den Abnehmer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
g) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Abnehmer voraus.
6. Gefahrübergang und Entgegennahme
Das gilt auch bei Teillieferungen und auch soweit hema noch andere Leistungen übernommen hat. Auf Wunsch und auf Kosten des Abnehmers wird die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Transport- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Abnehmer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Abnehmer über. Auf Wunsch ist hema bereit, Versicherungen zu bewirken, die der Abnehmer verlangt.
Die Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Abnehmer unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7 entgegenzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
hema behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers – insbesondere Verzug – ist hema zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Abnehmer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch hema liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur bei ausdrücklicher Erklärung von hema vor. Bei Eingriffen Dritter auf die Ware hat der Abnehmer hema unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch hema bereits jetzt alle Forderungen ab, die aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderungen auch nach Abtretung ermächtigt; die Befugnis von hema die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. hema verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Abnehmer hema über die abgetretenen Forderungen vollständig in Kenntnis zu setzen und alle erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die hema nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Abnehmers gegenüber seinem Kunden in Höhe des zwischen hema und Abnehmer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird von dem Abnehmer stets für hema vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt hema an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen Gegen-ständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
hema verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen in so weit frei zu geben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigen.
8. Haftung für Mängel
Für Mängel haftet hema unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet Ziffer 9 wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der hema auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von einem halben Jahr seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als zumindest in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Solche Mängel sind der hema unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der hema. Verzögern sich Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden der hema, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahr-übergang.
b) Das Recht des Abnehmers auf Mangelgewährleistung verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht.
c) Für Schäden aus nachfolgenden Gründen wird keine Gewähr übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Abnehmer, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der hema zurückzuführen sind sowie von hema unbeeinflussbare und ungewöhnliche Betriebsbedingungen, wie z.B. Feuchtigkeit etc.
d) Der Abnehmer hat hema nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen zu geben, andernfalls ist hema von der Mängelhaftung befreit. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Abnehmer hema sofort zu verständigen und kann auch im Verzug der hema den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von hema den Ersatz der notwendigen Kosten verlangen.
e) Von den notwendigen unmittelbaren Kosten der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung trägt hema bei berechtigter Beanstandung die Kosten des Ersatzstückes inkl. des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner – soweit dies billigerweise verlangt werden kann – die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung von Monteuren und Hilfskräften. Im Übrigen trägt der Abnehmer die Kosten.
f) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht. Fristverlängerung erfolgt um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechungen.
g) Sofern der Abnehmer oder Dritte unsachgemäß oder ohne vorherige Genehmigung der hema Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen, erfolgt Haftungsausschluss.
h) Weitere Ansprüche des Abnehmers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von hema sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet hema nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von hema. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht in Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Ebenso nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Abnehmer gegen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
9. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch Verschulden der hema die Ware vom Abnehmer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, nämlich infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Abnehmers die Ziffern 8 und 11 entsprechend.
10. Haftung für fremde Software
Die Verwendung fremder Software auf die Ware ist der hema schriftlich anzuzeigen. Nur sofern hema diese Verwendung billigt, darf der Abnehmer diese Software verwenden; andernfalls wird die Haftung hieraus ausgeschlossen. Soweit hema nicht von ihr erstellte Software bei den Waren verwendet, sind Schadensersatzansprüche gegenüber der hema ausgeschlossen.
Ausgenommen sind folgende Fälle:
- vorsätzlich fehlerhafte oder grob fahrlässige Verwendung dieser Software seitens hema.
- die Nichttauglichkeit der Verwendung dieser Software, die hema bei angemessener Prüfung der Verwendbarkeit hätte bemerken müssen.
hema tritt für diesen Fall ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Fremd-Software-Lieferanten an den Abnehmer ab.
11. Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zu Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift.
12. Recht des Abnehmers auf Rücktritt, Wandlung und sonstige Haftung von hema
a) Der Abnehmer kann zurücktreten, wenn hema die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich wird; das gilt auch bei Unvermögen der hema. Dies gilt ebenso, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Ware ein Teil der Warenlieferung unmöglich wird und der Abnehmer ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung besitzt; ansonsten kann der Abnehmer entsprechend mindern.
b) Bei Leistungsverzug nach Ziff. 5 und erfolgloser angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Erklärung, dass nach dem Ablauf der Frist die Annahme der Ware abgelehnt werde, ist der Abnehmer zum Rücktritt berechtigt.
c) Tritt Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Abnehmers ein, bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
d) Der Abnehmer hat ein Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn hema eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihr zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Lieferbedingungen durch ihr Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Dieses Recht besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch hema.
e) Alle weitergehenden Ansprüche des Abnehmers sind ausgeschlossen, insbesondere Kündigung, Minderung sowie Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der hema sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall haftet hema – außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht in Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Ebenso nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Abnehmer gegen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
13. Gerichtsstand
Sofern der Abnehmer Vollkaufmann, eine jur. Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Aalen. hema ist auch berechtigt, am Gerichtsstand des Abnehmers zu klagen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Tel. +49 7361 9495-0
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Stand: April 2022